Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
hartan informatics GmbH, Heilbronner Str. 7, 74336 Brackenheim · HRB 772203, Amtsgericht Stuttgart · Geschäftsführer: Christopher Hartan, Timo Hartan (nachfolgend „wir“ / „Anbieter“). Der Auftraggeber wird als „Kunde“ bezeichnet.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zustimmen.
(2) Individuelle schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(3) Wir schließen Verträge nur mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB), nicht mit Verbrauchern.
(4) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit demselben Kunden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und – sofern nicht anders angegeben – 30 Tage gültig.
(2) Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung in Textform oder mit Beginn der Leistung zustande.
(3) An Angeboten, Konzepten, Zeichnungen und Kalkulationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer Zustimmung in Textform.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).
(3) Wiederkehrende Leistungen (z. B. Cloud, Support, Wartung, Abonnements) berechnen wir im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Aufwandsleistungen rechnen wir nach den vereinbarten Stundensätzen ab.
(4) Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als vier Monaten sowie bei Änderungen unserer Bezugs-, Lizenz- oder Materialkosten dürfen wir die Preise in angemessenem Umfang anpassen. Bei laufenden Verträgen kündigen wir Anpassungen mit sechs Wochen Vorlauf an; steigt der Preis um mehr als 10 %, kann der Kunde zum Wirksamwerden kündigen.
(5) Aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus demselben Vertrag.
§ 4 Leistungen und Lieferung
(1) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind Angebot bzw. Auftragsbestätigung und die jeweilige Produkt- oder Leistungsbeschreibung. Je nach Inhalt gelten Kauf-, Miet-, Dienst- oder Werkvertragsrecht.
(2) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich bestätigen. Voraussetzung ist die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden (§ 6).
(3) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(4) Pauschal- und Festpreise umfassen die grundsätzliche Betriebsbereitschaft. Nicht vorab in Textform vereinbarte Sonderwünsche und Anpassungen berechnen wir gesondert.
(5) Bei Versand geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Verpackungen – außer Paletten – nehmen wir nicht zurück.
(6) Bei höherer Gewalt oder anderen von uns nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich die Fristen angemessen. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(2) Der Kunde darf die Ware im normalen Geschäftsgang weiterverkaufen; die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe unseres Rechnungsbetrags an uns ab. Bei Zugriffen Dritter (z. B. Pfändung) informiert er uns unverzüglich.
§ 6 Mitwirkung und Datensicherung
(1) Der Kunde stellt die für die Leistung nötigen Informationen, Zugänge, Remote-Zugriffe und Ansprechpartner rechtzeitig bereit.
(2) Der Kunde ist für die Eignung der von ihm gewählten Produkte für seinen Einsatzzweck sowie für die Einhaltung von Lizenz-, Export- und Datenschutzvorgaben in seinem Bereich selbst verantwortlich.
(3) Der Kunde sorgt für eine regelmäßige, wiederherstellbare Datensicherung. Insbesondere sichert er vor Arbeiten an seinen Systemen alle Daten vollständig. Unterlässt er dies, trägt er das daraus entstehende Risiko (siehe § 9 Abs. 4).
(4) Verzögert sich die Leistung wegen fehlender Mitwirkung, verlängern sich die Fristen und entstehender Mehraufwand wird gesondert berechnet.
§ 7 Software und Nutzungsrechte
(1) Überlassene Standardsoftware ist urheberrechtlich geschützt und wird nach vollständiger Zahlung zur Nutzung überlassen.
(2) Umfang und Art der Nutzungsrechte richten sich vorrangig nach den Lizenzbedingungen des Herstellers. Im Übrigen erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Die zwingenden Rechte nach §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.
(3) Vertragsgegenstand ist die gelieferte Version. Updates und Upgrades sind nur geschuldet, wenn dies gesondert vereinbart ist (z. B. Wartungs- oder Abonnementvertrag).
§ 8 Cloud-, Support- und Wartungsleistungen
(1) Für Cloud-/SaaS-Leistungen aus einem von uns betriebenen Rechenzentrum gewähren wir eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresdurchschnitt. Wartungsfenster, höhere Gewalt und vom Kunden verursachte Ausfälle zählen nicht dazu.
(2) Vermitteln oder verkaufen wir Dienste Dritter weiter (z. B. Microsoft 365), gelten für Verfügbarkeit und Leistungsumfang allein die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
(3) Support- und Beratungsleistungen erbringen wir mit der Sorgfalt eines ordentlichen IT-Dienstleisters; ohne ausdrückliche Vereinbarung schulden wir keinen bestimmten Erfolg und keine festen Reaktionszeiten. Leistungen können per Fernzugriff erfolgen.
(4) Laufende Verträge (Cloud, Support, Wartung) haben – wenn nicht anders vereinbart – eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich um je 12 Monate, sofern nicht mit drei Monaten Frist zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Kunde prüft die Leistung und rügt Mängel nach § 377 HGB unverzüglich in Textform. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung oder Ersatz. Schlägt diese fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei Garantien, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie beim Lieferregress (§§ 445a, 445b, 478 BGB); insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(3) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus Garantien bleibt unberührt.
(4) Für Datenverlust haften wir nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien beachten die DSGVO und das BDSG. Informationen zur Datenverarbeitung enthält unsere Datenschutzerklärung.
(2) Verarbeiten wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (z. B. bei Hosting, Support, Wartung, Migration), schließen wir hierzu einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für Vertragszwecke. Wir dürfen den Kunden nach Abstimmung als Referenz nennen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und – soweit der Kunde Kaufmann ist – Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir dürfen den Kunden auch an seinem Sitz verklagen.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Änderungen dieser AGB und des Vertrages bedürfen der Textform.
(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.